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Arbeiten im Ausland: So bist du auf der (rechts)sicheren Seite

Am 24. /25. Juli fand unsere große Sommerkonferenz – der Remarkable Ideas Summit in Leipzig statt. Zu Gast hatten wir zahlreiche Speaker:innen und Teilnehmer:innen. Eine davon ist Anne-Katrin Schwanitz, die gemeinsam mit Lea Fiebelkorn aus der BDAE Gruppe einen Vortrag zum Arbeiten im Ausland gehalten haben. Als Sponsoren der Veranstaltung waren sie so lieb uns diesen Vortrag auch als kurzen Blogbeitrag zur Verfügung zu stellen.

Dieser Artikel richtet sich an alle Selbstständigen, die überlegen, mit ihrem Business und der Geschäftsidee ins Ausland zu gehen und dort zu arbeiten. Hier gehen Anne-Katrin und Lea auf die wichtigsten Punkte wie diverse rechtliche Herausforderungen oder den Wohnsitz ein. 

Rechtliche Herausforderungen des Freelancer-Daseins

Hier gibt es diverse Verpflichtungen, die du beachten musst. 

Die Begrifflichkeit eines FREElancers bringt bereits die Flexibilität und buchstäblich Freiheit in der Gestaltung, welche Dienstleistungen, wo, wann und wie erbracht werden, mit sich. Das heißt, als Freelancer:in kannst du selbst entscheiden, in welcher Art und Weise du arbeiten möchtest.

Was im ersten Schritt besonders attraktiv und kreativ scheint, sollte jedoch nicht zum rechtlichen Risiko werden. Die rechtliche Einordnung eines Freelancers in Deutschland bietet für den Anfang einen guten Einblick. 

Egal, ob du eine Gewerbeerlaubnis oder eine Gewerbeanzeige hast, der Nachweis ist auch fürs Ausland relevant und kann unter Umständen auch eine Voraussetzung für eine lokale Arbeitserlaubnis sein. Du hast zudem verschiedene Steuer- und Sozialversicherungspflichten und die damit verbundenen Registrierungspflichten, so wie in Deutschland auch.

Bei einer Dienstleistung, solltest du vorab die Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit beachten (z.B. Finanzdienstleistungen & Steuern, elektronische Kommunikation).

Wichtig: Verlegt sich deine Tätigkeit ins Ausland, sind lokale Anforderungen im Ausland zu beachten.

Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU

Was genau umfasst die Dienstleistungsfreiheit und was ist das?

  • Ermöglicht die EU-weite Erbringung von Dienstleistungen regelmäßig ohne besondere Einschränkungen
  • Bereits bestehende Gewerbeerlaubnisse werden EU-weit anerkannt, sofern sie in einem EU-Mitgliedstaat erlangt wurden
  • Regelt die Anerkennung von Befähigungsnachweisen, also z.B. von Berufsqualifikationen

Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU

  • einzelne Branchen sind von der Dienstleistungsfreiheit ausgenommen (z.B. Finanzsektor, Energiesektor)
  • es ist eine Dienstleistungsanzeige im jeweiligen Aufenthaltsland erforderlich und die einzelnen EU-Mitgliedstaaten haben jeweils besondere Kontrollmechanismen vorgesehen

Von Erlaubnispflicht zur Anzeigepflicht

Grundsätzlich ist zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen ein in Deutschland angemeldetes Gewerbe auch im Ausland gilt. Hierbei bietet vor allem die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU eine besondere Erleichterung. Darüber hinaus kann jedoch die Verpflichtung bestehen, eine sogenannte Dienstleistungsanzeige vorzunehmen. Dabei wird angezeigt, dass man als ausländische Gewerbetreibende eine vorübergehende Dienstleistung erbringen werde. Im Anschluss erhält man eine entsprechende Bescheinigung darüber.

Rechtliche Herausforderungen als Unternehmer:in im Ausland mit Deutschland-Anbindung

Der touristische Aufenthalt im Ausland ist immer besonders attraktiv und in der Regel problemlos möglich. Sobald man aber beabsichtigt, geschäftlich im Ausland tätig zu werden, verlässt man dieses sichere Terrain. Hiermit gehen nicht nur aufenthaltsrechtliche Anforderungen einher, sondern unter Umständen auch steuerrechtliche Aspekte.

Verpflichtungen bei Tätigwerden im Ausland

  • Kenne die steuerrechtlichen Voraussetzungen, z.B. Betriebsstättenrisiko
  • Frage nach der Besteuerung der Gewinne und des Einkommens – Hier kommen u.a. die OECD-Musterabkommen und Doppelbesteuerungsabkommen ins Spiel
  • Informiere dich über die Voraussetzungen bei Beschäftigung von Mitarbeitenden im Ausland
  • Kläre deinen Aufenthaltstitel/Arbeitserlaubnis bei Tätigkeiten außerhalb der EU und bei Drittstaatsangehörigkeit

Wohnsitz vs. Meldeadresse beim Arbeiten im Ausland

Auch wenn die Meldeadresse in Deutschland auch im Steuerrecht eine sogenannte Indizwirkung hat, geht mit einer Meldeadresse nicht automatisch ein steuerrechtlicher Wohnsitz einher. Die Voraussetzungen sind hier genauer zu betrachten.

Wofür ist der Wohnsitz relevant? Einen Wohnsitz benötigen wir für die Versicherungspflicht und diverse Beitrittsrechte, die Steuerpflicht und für Leistungsansprüche in der Sozialversicherungspflicht.

Wann hat man überhaupt einen Wohnsitz in Deutschland?

Einen Wohnsitz in Deutschland hat eine Person inne, wenn sie hier eine Wohnung hat, die darauf schließen lässt, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird –also,  wenn die Wohnung einem zur Verfügung steht. („Innehaben einer Wohnung“)

Auch unregelmäßige Aufenthalte können zum „Innehaben einer Wohnung“ und damit zur Aufrechterhaltung eines inländischen Wohnsitzes führen. Ist eine Wohnung untervermietet, steht sie einem de facto nicht zur Verfügung. In diesem Fall besteht kein Wohnsitz in Deutschland mehr.

Diese Punkte darfst du dabei beachten:

  • Solange ein Wohnsitz in Deutschland besteht, ist es ohne Bedeutung, wo du dich konkret aufhältst. Eine ständige Anwesenheit in einer Wohnung ist nicht erforderlich.
  • Ein Wohnsitz ist hingegen nicht mehr gegeben, wenn die Wohnung aufgelöst oder dauerhaft nicht benutzt wird (keine Verfügungsgewalt).
  • Bei einem Auslandsaufenthalt wird der Wohnsitz in Deutschland gleichwohl beibehalten, wenn die Wohnung jederzeit genutzt werden kann.
  • Die steuerrechtliche Zuordnungsregelung der 183 Tage spielt hierbei keine Rolle.

Grundsätzlich ist man meldepflichtig, wenn man eine Wohnung bezieht. Das ist die Meldepflicht. Nach dem Bezug der Wohnung hast du dann zwei Wochen Zeit, deinen Wohnsitz im Amt zu melden.  (Bundesmeldegesetz Paragraf 17 Absatz 1) Dabei unterscheidet man zwischen einem Wohnsitz und einer Meldeadresse. 

Bei einem Auslandsaufenthalt musst du dich vorab über die dortige Meldepflicht informieren. Oft gibt es Voraussetzungen für eine Anmeldung im Steuer- und SV-System, meistens besteht auch im Ausland eine Meldepflicht ab zum Beispiel 3 Monaten Aufenthalt.

Das ist eine Meldeadresse:

  • Kann jeder haben, stellt aber nur eine postalische Erreichbarkeit dar (kann z.B. Adresse der Eltern sein)
  • Hat eine Indizwirkung (z.B. für Sozialversicherungs- und Steuerpflicht)
  • Ist die beim Bürgerbüro offiziell gemeldete Anschrift der Wohnung, die von einem genutzt werden kann (wichtig für die Zustellung von offiziellen Briefen von Behörden)
  • Pflicht zur Abmeldung bei längerfristigem Auslandsaufenthalt (ca. 6 Monate) und bei Aufgabe des Wohnsitzes (z.B. durch Untervermietung)

Fazit

Bei einem Umzug ins Ausland musst du dich nur dann zwingend bei der Meldebehörde abmelden, wenn du deine bisherige Wohnung aufgibst und dir auch keine neue Wohnung in Deutschland beziehst. Wenn du weiterhin über eine Wohnung verfügst, also jederzeit dort wohnen kannst, musst du dich nicht abmelden. Eine Postadresse hat keine rechtliche Bindung, kann von der Meldeadresse abweichen und ist nutzbar z. B. für Vertragspost von deutschen Versicherern.

Wie weise ich nach, dass ich keinen Wohnsitz mehr habe?

  • Ausdrückliche Vorlage beim Finanzamt (z.B. Kündigungsnachweis Wohnung, Untervermietungsvertrag)
  • Abmeldenachweis vom Einwohnermeldeamt
  • Dauerhafter Wohnsitz im Ausland und neue Meldeadresse
  • Internationale Krankenversicherung

Oft hilft eine Kombination aus diesen Nachweismöglichkeiten.

Was ist mit Wohneigentum?

  • Bei Untervermietung ist dies in der Regel kein Problem.
  • Bei Leerstand kann es problematisch werden, da das Wohneigentum dann zur freien Nutzungsverfügung steht. In diesem Fall besteht de facto weiterhin ein Wohnsitz in Deutschland mit den entsprechenden Konsequenzen (wie z.B. beschränkte Steuerpflicht, evtl. Versicherungspflicht).

Vom Freelancer-Dasein zum Angestelltenverhältnis – worauf ist zu achten?

Der Wechsel vom bisherigen Dasein als Freelancer:in/Selbständige:r zurück in ein Angestelltenverhältnis ist vor allem in Krisenzeiten wieder attraktiv geworden. Wirtschaftliche Stabilität und Arbeitgeberfürsorge-Pflichten bei einem Angestelltenverhältnis auf der einen Seite, stehen der Flexibilität in der freien Gestaltung von Arbeitsort, Leistung und Arbeitszeit als Freelancer:in/Selbständige:r gegenüber. 

Eine Lösung zu finden, ist hier nicht immer einfach. Eine mögliche Scheinselbstständigkeit, besondere Einschränkungen und Abstriche in der Flexibilität aufgrund weitreichender Arbeitgeberpflichten und Risiken sind zu berücksichtigen und abzuwägen.

Eine Scheinselbstständigkeit wird europaweit einheitlich definiert und ist außerhalb der EU besonders prüfungsbedürftig. Die Finanzbehörden sind grundsätzlich skeptisch bei Rechnungsstellung an nur einen Auftraggeber (Inland und Ausland). Die verschiedenen Pflichten liegen zwar beim Arbeitgeber, dennoch solltest du eine Grundkenntnis darüber besitzen. Außerdem besteht weiter die Sozialversicherungspflicht (auch bei Remote Work und Homeoffice im Ausland).

Wenn du im Ausland arbeitest, solltest du auch die ausdrücklichen Steuerpflichten beachten. Eventuell bist du nach wie vor steuerpflichtig in Deutschland. Mit vielen Ländern hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, das definiert, unter welchen Voraussetzungen welches Land die Steuern einbehält. Wichtig ist für dich auch die Beschaffung des Aufenthaltstitels/der Arbeitserlaubnis bei Tätigkeiten im Nicht-EU-Ausland oder bei einer Drittstaaten-Angehörigkeit (also bei einer Nationalität, die nicht zu einem EU-Mitgliedstaat gehört). Die Beantragung von Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen kann sehr komplex und langwierig sein. Wenn du dich noch mehr über dieses Thema informieren möchtest, kannst du bei der Unternehmensberatung des BDAE auch direkt einen Beratungstermin vereinbaren.

Über BDAE

Die BDAE CONSULT GMBH bietet eine umfassende Beratung für Unternehmen, Mitarbeiter und Expats rund um die rechtliche Gestaltung und Vorbereitung des Auslandseinsatzes.

Die BDAE Consult GmbH ist Teil der 1995 gegründeten BDAE GRUPPE, die sich auf das Thema Absicherung im Ausland spezialisiert hat. Ein wichtiger Teil der Arbeit der Unternehmensgruppe besteht in der Entsendeberatung, denn nur wenige Prozesse in einem international agierenden Unternehmen sind derart aufwändig und komplex wie die Mitarbeiterentsendung ins Ausland

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